Empfang von E-Rechnungen:

Jedes Unternehmen ab dem 01.01.2025 ohne Ausnahme !

Ab dem 1. Januar 2025 heißt es in Deutschland Schluss mit Papierrechnungen! Die Bundesregierung führt die E-Rechnungspflicht ein, um den lästigen Papierkram im Büroalltag zu minimieren und vor allem eines zu bekämpfen: Umsatzsteuerbetrug. Jährlich gehen dem Staat durch manipulierte Papierrechnungen Milliarden Euro verloren. Die E-Rechnung mit ihren fälschungssicheren digitalen Prozessen soll diesem Treiben Einhalt gebieten.

Die E-Rechnungspflicht bringt nicht nur Vorteile für den Fiskus, sondern auch für die Umwelt und Unternehmen. Sie reduziert die Papierflut, schont Ressourcen, senkt Kosten und sorgt für die Digitalisierung vieler Unternehmensprozesse .

Gemäß dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen zum 01.01.2025 Pflicht.

Der Gesetzgeber hat jedoch in § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG eine Übergangsregelung zu § 14 Abs. 1 und 2 UStG erlassen, die es Rechnungsausstellern bis zum 31.12.2026 erlaubt, auch weiterhin Rechnungen im PDF-Format (oder auf Papier) zu versenden.

Folgende Eckpunkte sind daher wissenswert:

Die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmen ausgetauscht werden, §14 Abs. 2 Nr. 1 UStG-neu

Papierrechnungen und elektronsiche Rechnungen, die nicht die o. g. Anforderungen erfüllen, werden unter den neuen Begriff „sonstige Rechnung“ fallen. Eine per E-Mail versandte pdf-Rechnung gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung (Gleichstellung mit einer Papierrechnung). Ein Versand ist nur noch mit Einwilligung des Empfängers erlaubt.

E-Rechnungsformate sind derzeit ZUGFeRD2.x und XRechnungen. Diese werden auch weiterhin verwendbar sein.

Betroffen sind also nur Unternehmer (dazu gehören aber auch Vermieter, gewerbl. Ferienwohnungsvermieter, Ärzte, usw. im B2B-Bereich, ob es hier noch eine Ausnahme geben wird, ist fraglich).

Kleinbetragsrechnungen (unter 250 EUR), Fahrausweise können auch weiterhin in Papierform erstellt werden

Empfang bedeutet letztendlich eine E-Mail-Adresse zu haben; hier bietet sich eine zentrale E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang an (z. B. rechnung@ihr-name.tld)

Elektronische Eingangs- und Ausgangsrechnungen und die dort enthaltenen Daten sind vor sämtlichen Veränderungen geschützt im Originalformat im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen aufzubewahren. Eine Aufbewahrung ausschließlich in ausgedruckter Form oder in Form von Datenextrakten, Reports oder Druckdateien ist nicht zulässig.

Zudem ist der Vorsteuerabzug gefährdet, sofern die E-Rechnung nicht ordnungsgemäß GoBD-konform aufbewahrt wird.

Bei nicht rechtssicherer Archivierung kann es zur Steuerschätzung kommen.

Rechtssichere Archivierung

8 € / Monat *
  • E-Mail-Postfach bereits vorhanden
  • E-Mail-Postfach bei publishsoft oder
  • E-Mail-Postfach bei anderem Provider **
  • 5 GB rechtssicherer Archiv-Speicher
  • Automatische Archivierung
  • individueller Support
  • Deutsches Rechenzentrum

Mail M + Archivierung

12 € / Monat *
  • Alle Funktionen aus Mail M zzgl.
  • 1 E-Mail-Postfach für E-Rechnung-Empfang
  • 5 GB rechtssicherer Archiv-Speicher
  • Automatische Archivierung
  • einfache E-Mail Wiederherstellung
  • individueller Support
  • Deutsches Rechenzentrum

Mail L + Archivierung

18 € / Monat *
  • Alle Funktionen aus Mail L zzgl.
  • 1 E-Mail-Postfach für E-Rechnung-Empfang
  • 10 GB rechtssicherer Archiv-Speicher
  • Automatische Archivierung
  • einfache E-Mail Wiederherstellung
  • individueller Support
  • Deutsches Rechenzentrum

Rechtliche Sicherheit

Unser Archiv Server ermöglicht eine GoBD-konforme E-Mail-Archivierung und kann dabei helfen die DSGVO einzuhalten.

Schutz vor Datenverlusten

Mit der Journalarchivierung wird die Vollständigkeit des Archivs sichergestellt. Auch PST-Dateien können zentral archiviert und geschützt werden.

Speicherbedarf reduzieren

Durch regelbasiertes Löschen vom E-Mail-Server nach der Archivierung, De-Duplizierung und Komprimierung sparen Sie Speicherplatz ein.

Backup & Restore vereinfachen

Reduziertes Datenvolumen auf dem E-Mail-Server und One-Click-Restore für Sie verkürzen Backup- und Restore-Zeiten.

Produktivität steigern

Sie profitieren von der schnellen Volltextsuche, der intuitiven Bedienbarkeit und der Abschaffung von Postfachbegrenzungen. (Outlook PlugIn verfügbar)

Unabhängigkeit

Eine vom E-Mail-Dienst unabhängige Archivierung bildet eine zusätzliche Sicherungsmaßnahme Ihrer E-Mail-Daten.

Jetzt rechtssichere E-Mail-Archivierung für Ihre E-Rechnung anfragen

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Welcher Service interssiert Sie
Datenschutz
Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Baum:

E-Rechnungspflicht

Wen betrifft die E-Rechnungs-pflicht - und ab wann?

  • Nur Lieferanten öffentlicher Auftraggeber müssen E-Rechnungen ausstellen und versenden können.

  • Nur öffentliche Auftraggeber müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

  • Die E-Rechnungspflicht tritt generell in Kraft. Es gibt jedoch Übergangsregelungen.

  • Alle Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen empfangen können.

  • Papierrechnungen bleiben bis Ende 2026 grundsätzlich erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers)

Papierrechnungen bleiben für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro weiterhin erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers)

E-Rechnungspflicht greift ohne Ausnahme.

Empfang E-Rechnung
Ab 01.01.2025 Pflicht für jedes Unternehmen
Ein E-Mail-Postfach wird benötigt
Rechtssichere Archivierung des E-Mail-Postfachs wird benötigt
Rechtssichere Archivierung der Buchhaltung hat mit rechtssicherer Archivierung des E-Rechnung-E-Mail-Postfachs nichts zu tun.
Rechtssichere E-Mail Archivierung
Gemäß GoBD rechtlich Pflicht seit 2015
Archivierung aller E-Mails des E-Rechnungs-Postfachs
E-Mail bleibt unveränderbar, manipulationssicher erhalten
E-Mail Anhänge werden unveränderbar archiviert
E-Mails können aus dem Archiv wiederhergestellt werden
E-Rechnung-Mails im Archiv löschen sich nach 10 Jahren automatisch

* Alle Preise gelten inkl. 19 % MwSt. inkl. .de-Domain. Bei anderen Domainendungen können Aufpreise entstehen. Mindestlaufzeit 12 Monate. Kündigungsfrist 30 Tage zum Laufzeit-/Monatsende

** Mit einem E-Mail Service bei einem anderen Provider ist meist nur Postfach-Archivierung möglich, da die wenigsten Provider ein rechtssicheres „Journaling“ anbieten, damit die eingehende E-Mail noch vor dem IMAP/POP oder SMTP Service korrekt archiviert werden können.

Copyright © 1996 - 2025 publishsoft.